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Wichtige Information: Betrüger fordern Markenanmelder zu Überweisungen auf

Aktuell warnt das Deutsche Patent- und Markenamt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen für Markenanmeldungen. Die Zahlungsaufforderungen sind mit dem Logo des DPMA und einer gefälschten Unterschrift eines hochrangigen DPMA-Mitarbeiters der oberen Bundesbehörde versehen.

In den postalischen Schreiben werden Markenanmelder zu Zahlungen in bestimmter Summe auf ausländische Konten aufgefordert. Das Deutsche Marken- und Patentamt ermahnt, derartigen Zahlungsaufforderungen nicht nachzukommen.

Von offizieller Seite werden für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen verschickt. In Empfangsbestätigungen werden lediglich Gebühreninformationen gegeben. Des Weiteren ist zu beachten, dass die IBAN der Bundeskasse wie folgt lautet IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54.

Zweifelhafte Schreiben erkennen

Ein Hinweis auf ein zweifelhaftes Schreiben kann die Kontoverbindung sein. Es handelt sich nicht um ein amtliches Schreiben, wenn die Firma im Ausland sitzt z. B. Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG) oder ein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt ist.

Auf der Internetseite des DPMA erhalten Sie weitere Informationen zu irreführenden Zahlungsaufforderungen und zu den amtlichen Gebühren.

Sie benötigen ein Logo für Ihre Firma oder ein Produkt, dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt für die Logoentwickulung. Wir unterstützen im Zuge dessen unsere Kunden ebenfalls bei der Markenanmeldung.

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