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Wichtige Information: Angeblicher DSGVO-Verstoß! Abmahnwelle wegen der Einbindung von Google Fonts

Aktuell erhalten viele Webseitenbetreiber ein Forderungsschreiben in Höhe von 100 € bis circa 500 € wegen einem Verstoß gegen die DSGVO. Die Abmahnwelle richtet sich gegen Webseitenbetreiber, die die kostenlosen Google Web Fonts in ihrer Website verwenden.

Vorgeworfen wird ein „unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ und ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

Um Sie über die Vorgänge genauer aufzuklären, habe ich für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Google Fonts – kurz zusammengefasst!

Was genau sind Google Fonts?

Seit 2010 stellt Google Webentwicklern, Bloggern und Webseitenbetreibern eine Vielzahl an Schriftarten, sogenannte Google Web Fonts, zur Verfügung. 

Wo werden sie eingesetzt?

Zur Nutzung dieser muss man sich weder registrieren noch persönliche Daten freigeben. Google Web Fonts finden, wie der Name schon sagt, Verwendung im Web. Sie kommen bei Webseiten, Onlineshops, Apps und Blogs zum Einsatz.

Wo liegt der Vorteil von Google Web Fonts?

Besonderes Highlight ist neben der Vielzahl an Schriftarten, das Lizenzierungsmodell. Der Webseitenbetreiber kann die Google Web Fonts kostenfrei einbinden.

Wo liegt der Rechtsverstoß?

Laut einem Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2022 wurde ein Webseitenbetreiber zur Unterlassung, Auskunft und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt. Dieses Urteil dient einigen Privatpersonen als Grundlage und sie verschicken in eigener Sache Abmahnungen an zahlreiche Unternehmen und fordern zu einer Zahlung von 100 € und mehr auf.

Wie sollten Sie bei einer Abmahnung vorgehen?

Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass dieser Blogbeitrag zum informellen Zweck dient und keine juristische Beratung darstellt. Dennoch sollten Sie eine Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen, speziell, wenn das Schreiben von einem Anwalt kommt. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der mit dem Thema vertraut ist.

Wie binden wir als satware AG Google Fonts ein? 

Wir von der satware AG binden Google Fonts immer lokal ein. Das heißt, dass die Datei auf dem Webspace des Kunden liegt, so können keine personenbezogenen Daten von Google gesammelt und für gezielte Werbung verwendet werden.

Sie betreiben eine Website und nutzen Google Fonts, sind sich jedoch sicher, dass diese nicht lokal eingebunden sind oder haben bereits eine Abmahnung erhalten? Dann treten Sie mit uns in Kontakt, wir optimieren Ihre Website DSGVO-konform. Unter den Begriff fällt nicht nur die korrekte Einbindung von Schriften, sondern auch viele weitere Punkte, die zu hohen Abmahnungen führen können und vermeidbar sind.

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