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Rechtssicheres Social Media Marketing – In 5 Schritten zu mehr Sicherheit im Social Web!

Social Media ist über die letzten Jahre zu einem wichtigen Marketing Sektor geworden, durch den sich Unternehmen attraktiv und nahbar der Zielgruppe präsentieren und im Zuge dessen Kunden gewinnen und binden können. Der Bereich Social Media wird stark unterschätzt, so schön wie Memes, GIFs und das Reposten von lustigen Videos ist, Facebook und Instagram und Co. unterliegen genauso rechtlichen Vorschriften, wie die eigene Webpräsenz.

Fallstrick: Seitenname!

Bereits beim Anlegen eines Unternehmensprofils bei Facebook, Instagram und Co. muss Rechtliches bedacht werden. Die Verwendung des eigenen Firmennamens kann schlimmstenfalls bereits fremde Namens- und Markenrechte verletzen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihren Firmenname selbst als Marke (mit passender Nizzaklasse) haben eintragen lassen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche können ansonsten die Folge sein.

Impressumspflicht auch bei Social Media Profilen

Nach dem § 55 Abs. 1 RStV müssen die Pflichtangaben wie z. B. das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Das Impressum muss dementsprechend nach zwei Klicks erreicht sein – auch bei Social Media Unternehmensprofilen.

Sobald eine Seite nicht ausschließlich aus persönlichen oder familiären Zwecken betrieben wird, gilt Impressumspflicht.

Social Media Unternehmensprofile benötigen eine eigene Datenschutzerklärung

Neben einer Impressumspflicht benötigt man für die Social Media Profile ebenfalls eine gesonderte! (also nicht die allgemeine!) Datenschutzerklärung.

 Fotos, Videos, GIFs und Memes – teilen was das Zeug hält!

Beim Teilen von fremden Inhalten ist definitiv Vorsicht geboten! Stellen vor jedem Post mit fremden Inhalten sicher, dass Sie über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen. Eigenes Bild- oder Videomaterial sowie Ihr eigenes Logo können Sie selbstverständlich verwenden. Auch die Nutzung von Stockphotos unterliegt Lizenzen und damit einhergehenden Vorgaben, die es zu beachten gilt.

Sie möchten auf Nummer sicher gehen und benötigen einen eigenen Pool aus Bild- und Videomaterial für Ihr Unternehmen, dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt!

Wenn bei Ihnen jetzt die Befürchtung aufkommt, dass bei Ihren Seiten rechtlich Nachholbedarf besteht, treten Sie mit uns in Kontakt, wir unterstützen Sie gerne.

Like und Share-Button – Abmahngefahr!

Like- und Share-Buttons sind datenschutzrechtlich schwierig, denn bereits beim Aufruf Ihrer Website werden personenbezogenen Daten an Facebook übermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angemeldet sind oder ob Sie gar einen Account besitzen. Wichtig ist hier, dass dies nur durch die Einwillung des Nutzers erlaubt ist. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht hingegen nicht aus. Aber auch hier gibt es eine Lösung, sprechen Sie uns an.

*Wir sind keine Juristen und weisen daraufhin, dass wir hier keine Rechtsberatung leisten, es handelt sich lediglich um einen allgemeinen informierenden Blogbeitrag.*

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