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Corona-Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021! Digitalisierungszuschuss von bis zu 100 % (maximal 20.000 €) erhalten!

10.06.2021 Update zur Corona-Überbrückungshilfe III – Digitalisierungszuschüsse

Wie es aussieht, wird die Corona-Überbrückungshilfe III bis Ende September 2021 verlängert. Ob auch die Digitalisierungszuschüsse über Juni 2021 erhalten bleiben, konnten wir noch nicht recherchieren, werden aber nach Erlangung weiterer Infos dann entsprechend informieren.

Mehr Infos hier!


 Viele Unternehmen hat die Corona-Pandemie schwer getroffen, besonders auch nach dem letzten Lockdown. Nicht nur die Bevölkerung atmet bei den Worten „fallende Inzidenz“ und „Öffnungen“ auf, sondern besonders auch Unternehmen. Durch die Überbrückungshilfen werden die Unternehmen finanziell unterstützt.

Die Überbrückungshilfen wurden ein weiteres Mal überarbeitet, mit den Überbrückungshilfen III ist die Beantragung einfacher geworden, die Förderung großzügiger und zudem steht sie nun mehr Unternehmen zur Verfügung.

Die dritte Förderphase der Corona-Überbrückungshilfe läuft von November 2020 bis Juni 2021. Jetzt ist schnelles Handeln sinnvoll, denn nur förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 anfallen, darunter fallen auch Investitionen in die Digitalisierung. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne, ob es nun um den Website-Ausbau, Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, erstmalige SEO-Maßnahmen oder Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten geht, selbst Foto-/Video-Shootings können einmalig bis 20.000 € als erstattungsfähig anerkannt werden.

Auch reine Anschaffungskosten von IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig, unter der Voraussetzung, dass diese zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch im Unternehmen vorhanden ist.

Jetzt im Juni 2021 mit der Überbrückungshilfe III noch schnell das Unternehmen weiter digitalisieren und dies ganz bequem über den Steuerberater beantragen lassen.

Sie haben weitere Fragen zur Digitalisierungsförderung im Zuge der Corona-Überbrückungshilfe III, dann empfehlen wir Ihnen nachzulesen in den FAQ zur Überbrückungshilfe III unter 2.4 bei Punkt 14.

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