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Bringen Sie Ihr Webprojekt auf den neusten Stand und beugen Sie DSGVO-Verstößen vor

Ende Mai 2018 trat die DSGVO in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft, damit löste sie nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren das bestehende Bundesdatenschutzgesetz ab. Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist, ein einheitliches Datenschutzrecht zum Schutz von personenbezogenen Daten umzusetzen.

Unter personenbezogenen Daten versteht man zum Beispiel Informationen zu Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontodaten. Wenn die Fragen nach einem angemessenen Schutz von personenbezogenen Daten aufkommt, spielen technische Aspekte eine große Rolle. Darunter fallen auch veraltete Software und Systeme, die Lücken in der Datensicherheit aufweisen können.

Kürzlich wurde ein solcher Fall in Niedersachsen einer Firma zum Verhängnis. Diese muss nun ein Bußgeld von 65.000,00 EUR wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften der DSGVO zahlen.

Wir bitten daher alle unsere Kunden das Thema Datensicherheit ernst zu nehmen. Sie wissen, dass Sie ein veraltetes System verwenden, haben bisher aus Sorge vor den Kosten den Gedanken an den unvermeidbaren Relaunch vermieden? Dann vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch mit uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung!

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